Riester Rente – was ist das ?
Bei der Riester- Rente handelt es sich um eine ergänzende Altersversorgung, weil die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert wurden.
Anspruchsberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch Beamte, Berufssoldaten, oder pflichtversicherte Landwirte. Ehegatten von Förderberechtigten, zum Beispiel Selbständige, die einen eigenen Riester- Vertrag abschließen, können ebenfalls die Zulage erhalten.
Die späteren Rentenzahlungen aus den geförderten Eigenbeträgen und Zulagen unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung. Ein Sparer Freibetrag kann nicht in Anspruch genommen werden.
Private Altersversorgungsbeiträge werden bis zur Höhe nach § 10a EStG berücksichtigt und über eine jährliche steuerfreie Zulage gefördert, dabei muss der Anleger einen Mindesteigenbeitrag leisten, ansonsten wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Riester- Rente setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.
Im Jahr 2008 beträgt die jährliche Zulage 154 Euro, pro Kind kommen 185 Euro hinzu, es sei denn, es ist nach 2008 geboren dann 300 Euro.
Das Finanzamt führt eine Vergleichsberechnung durch, und wenn der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung günstiger als die erhaltene Zulage ist, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.
Auf Grund der Reformeinschnitte ist die Riester- Rente eine sinnvolle Ergänzung bei der privaten Altersversorgung mit staatlicher Förderung.