Viele Geschäfte wollen, dass Sie mit Karte bezahlen. Tun Sie es nicht, zahlen Sie weiterhin mit Bargeld und verteidigen Sie dieses letzte Stück Freiheit.
Das Video haben wir am 14.2.2020 hochgeladen. Durch Corona schaffen wir unser Bargeld gleich selbst ab.
In Griechenland nimmt es gerade absurde Formen an.
Dorf dürfen Sie, laut Handelsblatt, nur noch bis 500 € bar bezahlen und als Unternehmen kassieren. Besonders absurd, die Haushalte müssen eine Steuerstrafe bezahlen, wenn sie zu viel von Ihrem Einkommen für Barkäufe verwenden.
Ich bekam jetzt von meiner Bank ein nettes Schreiben, das die Gebühr für Bargeldein-und Bargeldauszahlungen von 1,20 € pro Vorgang auf 3,50 € steigt. Das ist eine Preiserhöhung von 191,67%.
Der Staat hat uns wieder ein Geschenk überreicht, das den anonymen Kauf von Gold und Silber immer schwieriger macht.
Sie denken jetzt vielleicht: „Schlümpfe und Geldwäschegesetz – wie passt das zusammen?“
Wenn Sie das Video bereits gesehen haben, dann wissen Sie die Antwort bereits und dass die Schlümpfe hier recht gut hineinpassen.
Wie kam ich auf den Titel? Ich habe am 9.1. und am 14.1. 2020 mit der Regierung von Mittelfranken telefoniert und durch diese Gespräche ist diese Idee entstanden, ein ernstes und nerviges Thema mit etwas Humor zu bereichern. Die Regierung von Mittelfranken ist die Aufsichtsbehörde für uns zum Thema Geldwäschegesetz.
Ist Ihnen bewusst, dass das Geld auf Ihrem Konto gar nicht Ihnen gehört? Sondern es gehört erst einmal Ihrer Bank.
Sie denken wahrscheinlich:
„Klar, das Geld auf meinen Konten gehört mir?“
So einfach ist das aber seit ein paar Jahren nicht mehr.
Es ist nicht zu glauben, welche Gesetze so einfach durchgewunken werden. Kennen Sie das SAG-Gesetz?
Mittlerweile gibt es ein Gesetz, das ganz klar regelt, dass Ihr Geld auf einem Girokonto, einem Festgeldkonto oder einem Tagesgeldkonto erst einmal der Bank gehört.
Jetzt ist es amtlich, am 29.11.2019 hat jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Die Grenze fällt zum 1.1.2020 auf 2.000 €. Das bedeutet ab 2.000 € Einkauf von Edelmetallen sind die Personalien festzuhalten.
Wohin die Reise gehen wird, steht in der Drucksache 598/19, Abschnitt B-Buchstabe g:
„Der Bundesrat regt erneut an, den Schwellenwert in §10 Absatz 6a Nr. 2 GWG auf 1.000 € zu senken. Der Bundesrat weist insoweit auf die sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit Goldprodukte in bar bezahlt werden.“
Das es dafür keinerlei Daten gibt, wird hier leider nicht erwähnt.
Nachtrag vom 30.10.2019:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt die 2.000 € Grenze ab Januar 2020, da die Politiker im Bundesrat sogar eine Grenze von 1.000 € vorgeschlagen haben.
Finde ich sehr schlimm. Politiker leben von unserem Geld und wollen uns das Geld wegnehmen, besser gesagt, die Flucht aus dem Papiergeldsystem.
Denn Gold und Silber ist Geld. (Ende des Nachtrags)
Schon wieder muss das Thema Geldwäsche dafür herhalten, dass die Grenzen für Edelmetallkäufe von 9.999 € auf 2.000 € gesenkt werden.
Dafür können Sie nicht einmal mehr zwei Krügerrand kaufen. (im Unzen Format). Zwei Gold Krügerrands würden jetzt ca. 2.600 € kosten.
Geplant ist die Umsetzung bereits zum 10. Januar 2020.
Geldwäsche klingt immer gut, wenn die Freiheiten beschränkt werden sollen.