Macht Bausparriester Sinn?

Die Riestervorzüge kann man jetzt auch in einem Bausparvertrag investieren.

Nach dem die Politiker den Weg für die Wohn-Riester frei gemacht haben, kann man dies seit November 2008 bei allen Banken und Bausparkassen abschließen.

Einige Banken ändern auch schon laufende Bausparverträge in Riester um.

Wohl gemerkt man verändert den Vertrag bei der gleichen Bank.

Bei den bisherigen Bausparverträgen gab es bisher nur die staatlichen Zulagen.

Das ist auch bei dem Bausparriester so, zusätzlich bekommt man noch eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr, und ebenfalls die Kinderzulage von zusätzlich 185 Euro pro Kind und Jahr.

Für die Kinder die ab 2008 geboren wurden beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro.

Alternativ lohnt sich auch der Abschluss eines Riester- Fonds- oder Bausparplans. Denn nach einer Übergangszeit kann man das bis dahin Ersparte für den Bau oder Erwerb für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen. So braucht man auf Wohn-Riester nicht verzichten.

Hier ein kurzes Berechnungsbeispiel von Bausparriester bei einem jählichen Vorsorgebetrag von 1200 Euro,

ohne Kinder und ohne Ehepartner.
Vorsorgebetrag 1200 Euro
Zulage 154 Euro
Eigenleistung 1046 Euro
Steuerentlastung 226 Euro
Eff. Kostenanteil 820 Euro
Der Staat übernimmt 380 Euro ist 32% Förderquote

Das gleiche mit Ehe-Partner und 2 Kindern, wobei eines nach 2008 geboren wurde.

Vorsorgebetrag 1200 Euro 1200 Euro
Zulage 154 Euro 639 Euro
Eigenleistung 1046 Euro 561 Euro
Steuerentlastung 0 Euro 0 Euro
Eff. Kostenanteil 1046 Euro 561 Euro
Der Staat übernimmt 154 Euro ist 13% 639 Euro ist 53% Förderquote

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