Vorteilhaft ist die staatliche Förderung der Riesterrente speziell für kleinere Einkommen und Familien mit vielen Kindern.
Das Versorgungskapital wird nicht auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe angerechnet.
Ein Wechsel des Anbieters ist immer möglich. Auch nicht förderberechtigte Personen haben einen Anspruch auf Zulage, wenn der Ehepartner zulagenberechtigt ist.
Die staatliche Förderung, die bisher jährlich neu beantragt werden musste, kann nun, allerdings mit höheren Aufwand, über einen Dauerauftrag beantragt werden.
Ein Nachteil der Riesterrente ist, dass eine Auszahlung frühestens ab dem Alter von 60 Jahren möglich ist.
Weiterhin ist in allen Fällen eine Einkommenssteuererklärung unbedingt notwendig.
Das System der Ein- und Auszahlungen ist außerdem äußerst starr und lässt wenig Flexibilität zu.
Kapitalauszahlungen sind nur bis maximal 30 Prozent möglich. Es gibt weder einen Berufsunfähigkeitsschutz, noch Schutz im Todesfall.
Im Falle der Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit, müssen sämtliche Förderungen ab Vertragsbeginn zurückgezahlt und nachversteuert werden.
Bei Tod vor Rentenbeginn endet der Vertrag.
Eine Vererbung ist nur auf Ehepartner möglich. Weiterhin kann die Riesterrente wegen der Besteuerung auch nur in Deutschland entgegen genommen werden.