Sie denken wahrscheinlich:
“Klar, das Geld auf meinen Konten gehört mir?”
So einfach ist das aber seit ein paar Jahren nicht mehr.
Mittlerweile gibt es ein Gesetz, das ganz klar regelt, dass Ihr Geld auf einem Girokonto, einem Festgeldkonto oder einem Tagesgeldkonto erst einmal der Bank gehört.
Sie haben im Gegenzug eine Forderung gegenüber der Bank. Sie sind also Gläubiger – das bedeutet, Sie glauben, dass Sie im Notfall Ihr Geld bekommen.
Es kann aber bei einer Schieflage der Bank auch dazu kommen, dass Ihre Bank Ihr Geld behält, um sich selbst zu finanzieren.
Das alles können Sie nachlesen und wurde geregelt in einem Gesetz, das bereits seit 1.1.2015 in Kraft getreten ist.
Es geht um das Sanierungs-und Abwicklungsgesetz (kurz SAG-Gesetz). Hier wird die legale Enteigung von Bankkunden geregelt.
Haben Sie darüber irgendetwas in einer deutschen Zeitung gelesen? Hat Sie Ihre Bank darüber mal informiert? Das Gesetz wurde ohne Aussprache im Bundestag vor fast leeren Rängen im Dezember 2014 verabschiedet. So läuft echte Demokratie, oder?
Warum wurde das SAG-Gesetz gemacht?
Jetzt sollen in erster Linie die Aktionäre der Bank und die Gläubiger der Bank haften, also Sie als Kontoinhaber und nicht mehr alle Steuerzahler und der Staat.
Wer sind die Gläubiger der Bank? Das sind die Bankkunden mit Ihrem Guthaben. Also Sie und Ihr Geld auf Ihrem Konto. Hammer-Geschichte, oder?
Klar gesagt, das Geld, dass auf Ihrem Girokonto, Festgeldkonto und/oder Tagesgeldkonto liegt, gehört in erster Linie der Bank. Erst wenn Sie das Geld abheben und in Bar in der Hand halten, gehört es Ihnen.
Jetzt schließt sich möglicherweise gedanklich der Kreis, warum wir mit grossen Schritten auf einem Bargeldverbot zu schreiten.
Gestern sagten mir Kunden:
“Vor einem halben Jahr war es noch sehr einfach, bei der Sparkasse einfach mal 90.000 € von seinem eigenen Konto sofort in bar abzuheben.”
Jetzt im Dez 2019 wollten die Kunden spontan 20.000 € vom Konto abheben. Das ging jetzt nicht mehr so leicht.
Die Bank fragte dann:
“Haben Sie das angemeldet? Ohne Anmeldung gibt es nichts.”
Die Bank hat nicht mal irgendetwas angeboten. Hätte ja mindestens mal 5.000 € anbieten können. Das hat die Sparkasse aber nicht getan.
Daran sehen Sie, im Notfall kommen Sie nicht mehr an Ihr Geld heran.
Die Bank bleibt dann geschlossen. Ihr Geld wird dann zur Finanzierung der Bank herangezogen und wenn die Bank wieder öffnet, fehlt halt einfach ein Teil Ihres Geldes auf Ihren Konten. Oder es fehlt alles.
Im Gesetz steht auch, wenn sich dann der Zustand der Bank bessert, dann haben Sie keinerlei Recht auf Rückzahlung. Ihr Geld ist somit unwiederbringlich verloren. Sie geben also Ihrer Bank kein Darlehen, sondern Sie schenken das Geld Ihrer Bank.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es tatsächlich besser, das Geld von Ihrem Konto in bar herunterzunehmen und zwar sofort, um damit Sachwerte zu kaufen. Gold und Silber sind schnell handelbare Sachwerte.
Whisky, Oldtimer, Diamanten, Uhren, Kunst sind interessante Sachwerte, um größere Vermögen zu streuen.
Wann sollten Sie handeln? Jetzt.
Wenn es erst zu einer Schieflage kommt und alle durch eine Tür drängen, dann haben Sie keine Chance mehr an Ihr Geld heranzukommen. Dann können Sie Ihr Geld, Ihr mühsam verdientes Vermögen, abschreiben.
Hier finden Sie noch einen spannenden Artikel, der das Thema noch umfassender bearbeitet.
Und hier noch ein schönes Video von Marc Friedrich von Friedrich & Weik.