Die Kündigung des Vertrages einer alten Riester Rente sollte in jedem Fall gründlich durchdacht werden.
Zwar wird bei der Kündigung der Riester Rente schnell Kapital frei gesetzt, jedoch werden vor der Auszahlung sämtliche staatlichen Zuschüsse, wie auch Zinsen und Zinseszinsen aus der Ansparung der staatlichen Zuschüsse abgezogen.
Desweiteren verliert man den Rentenanspruch, aus dessen Grund man die Riester Rente im ersten Schritt überhaupt erst abgeschlossen hat.
Auch die in der Riester Rente enthaltenen Verwaltungskosten werden bei einer vorzeitigen Auszahlung abgezogen, was die angesparte Summe noch weiter schrumpfen lässt.
Besser ist, den Vertrag stillzulegen, die Beiträge einzustellen und den Anspruch auf die staatlichen Zuschüsse beizubehalten.
Auf diese Weise erhöht sich zwar die Summe der privaten Altersvorsorge nicht weiter, aber man verliert das bereits angesparte Guthaben nicht, wie das im Falle einer Kündigung passieren würde.
Neben der Freistellung von den Beträgen ist auch eine teilweise Herabsetzung der Beiträge vor einer Kündigung in Betracht zu ziehen.