Manchmal erscheint Ihnen ein angebotenes Anlageprodukt wie die schönste Rose. Die Blüte steht in sattem Rot, ist wunderschön anzusehen, doch wenn Sie diese pflücken wollen, kann es passieren, dass Sie sich an den Dornen stechen.
Dieses Bild können Sie schön verwenden bei der Auswahl einer Kapitalanlage, vor allem wenn Ihnen diese von Anlageberatern oder Bankern angeboten wird. Der Berater meint es oft gut mit Ihnen.
Erfahren Sie hier den Unterschied zwischen einem Goldbarren und einer Lebensversicherung über 53 Jahre. Wer ist der Gewinner? Auf welches Pferd sollten Sie setzen?
Die Fragen die oft von unseren Kunden kommen:
Wie schütze ich mein Geld vor Inflation?
Wie schütze ich mein Geld vor den Zugriffen des Staates?
Wie soll ich mein Geld anlegen, das in 10 oder 20 Jahren noch was davon da ist?
Jetzt macht es Sinn, wenn Sie Ihre Kapitalanlagen aufgrund dieser Fragen überprüfen.
Schauen wir uns mal die Lebensversicherung an, die viele Deutsche noch ihr Eigen nennen und die angeblich des Deutschen liebstes Kind ist.
Der Staat hat uns wieder ein Geschenk überreicht, das den anonymen Kauf von Gold und Silber immer schwieriger macht.
Sie denken jetzt vielleicht: “Schlümpfe und Geldwäschegesetz – wie passt das zusammen?”
Wenn Sie das Video bereits gesehen haben, dann wissen Sie die Antwort bereits und dass die Schlümpfe hier recht gut hineinpassen.
Wie kam ich auf den Titel? Ich habe am 9.1. und am 14.1. 2020 mit der Regierung von Mittelfranken telefoniert und durch diese Gespräche ist diese Idee entstanden, ein ernstes und nerviges Thema mit etwas Humor zu bereichern. Die Regierung von Mittelfranken ist die Aufsichtsbehörde für uns zum Thema Geldwäschegesetz.
Ist Ihnen bewusst, dass das Geld auf Ihrem Konto gar nicht Ihnen gehört? Sondern es gehört erst einmal Ihrer Bank.
Sie denken wahrscheinlich:
“Klar, das Geld auf meinen Konten gehört mir?”
So einfach ist das aber seit ein paar Jahren nicht mehr.
Mittlerweile gibt es ein Gesetz, das ganz klar regelt, dass Ihr Geld auf einem Girokonto, einem Festgeldkonto oder einem Tagesgeldkonto erst einmal der Bank gehört.
Jetzt ist es amtlich, am 29.11.2019 hat jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Die Grenze fällt zum 1.1.2020 auf 2.000 €. Das bedeutet ab 2.000 € Einkauf von Edelmetallen sind die Personalien festzuhalten.
Wohin die Reise gehen wird, steht in der Drucksache 598/19, Abschnitt B-Buchstabe g:
“Der Bundesrat regt erneut an, den Schwellenwert in §10 Absatz 6a Nr. 2 GWG auf 1.000 € zu senken. Der Bundesrat weist insoweit auf die sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit Goldprodukte in bar bezahlt werden.”
Das es dafür keinerlei Daten gibt, wird hier leider nicht erwähnt.
Nachtrag vom 30.10.2019:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt die 2.000 € Grenze ab Januar 2020, da die Politiker im Bundesrat sogar eine Grenze von 1.000 € vorgeschlagen haben.
Finde ich sehr schlimm. Politiker leben von unserem Geld und wollen uns das Geld wegnehmen, besser gesagt, die Flucht aus dem Papiergeldsystem.
Denn Gold und Silber ist Geld. (Ende des Nachtrags)
Schon wieder muss das Thema Geldwäsche dafür herhalten, dass die Grenzen für Edelmetallkäufe von 9.999 € auf 2.000 € gesenkt werden.
Dafür können Sie nicht einmal mehr zwei Krügerrand kaufen. (im Unzen Format). Zwei Gold Krügerrands würden jetzt ca. 2.600 € kosten.
Geplant ist die Umsetzung bereits zum 10. Januar 2020.