Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 wird auch das Finanzamt kräftig an Kapitalgewinnen mitverdienen.

Betroffen sind grundsätzlich Anleger und Sparer, die in Deutschland Steuern zahlen müssen.
Damit Anleger nicht ihr blaues Wunder erleben, sollte man sich schon frühzeitig mit dieser Besteuerung befassen.
Ob sich die neue Abgabe für den Einzelnen als positiv oder negativ erweist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Zinsen oder Kursgewinne erzielt werden können.
Während Zinsen bislang abhängig vom Steuersatz zwischen 15 und 45 Prozent besteuert wurden, sind diese sowie Kursgewinne und Dividende ab 2009 einheitlich mit 25 Prozent steuerpflichtig.

Zuzüglich kommen der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer hinzu, was dazu führt, dass die Abgeltungssteuer zukünftig bei etwa 28,6 Prozent liegt.

Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind Alleinstehende sowie Ehepaare, die den Sparerfreibetrag nicht überschreiten.

Für Alleinstehende liegt dabei die Grenze bei 801 Euro sowie für Verheiratete bei 1.062 Euro.
Auch allein stehende Geringverdiener bis zu einem Jahreseinkommen von 7.664 Euro, sowie Ehepaare bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 15.328 Euro werden zukünftig nicht zur Kasse gebeten.

Damit das Jahreseinkommen nicht angetastet wird, sollten Geringverdiener sich eine„Nichtveranlagungsbescheinigungbei Banken oder Sparkassen besorgen.

Während bislang Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei verkauft werden konnten, gilt ab 2009 ebenso die Abgeltungssteuer auf den Gewinn, unabhängig davon, wie lang die Aktien gehalten werden.

Überdies fallen Fonds und Dividenden unter diese Regelung, egal wie lang der Anleger diese hatte. Unterdessen werden ab dem nächsten Jahr Zinseinnahmen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern und Sparbriefen pauschal mit 25 Prozent besteuert. Bislang lag der Steuersatz bei bis zu 45 Prozent.


So könnten also reine Zinssparer als große Gewinner aus der Reform hervorgehen.
Für Arbeitnehmer, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben und über den Jahresausgleich die zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen. Dasselbe gilt für Rentner, die nur geringe oder keinerlei Einkommenssteuer bezahlen.

Der Verkauf von Münzen, Gold, Silber, anderen Edelmetallen sowie Kunst und Antiquitäten ist nur dann steuerfrei, wenn eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Ankauf und Verkauf dazwischen liegt.

Auch Lebensversicherungen werden zukünftig mit 25 Prozent besteuert, sofern sie eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren haben und eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr stattfindet. Ausgenommen davon sindbetriebliche Altersvorsorgen sowie die Riester- oder Rürup-Rente, genauso wie private Rentenversicherungen mit mehr als 12 Jahren Laufzeit und einem Abschlussdatum vor dem 01.01.2005.

Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab 2009 mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, werden die Immobilienbesitzer als Verlierer der Reform gesehen.

Zumeist beträgt der persönliche Steuersatz mehr als 25 Prozent. Ein Gewinn aus dem Verkauf ist nur dann steuerfrei, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen. Für Besitzer von selbst bewohnten Immobilien gilt die 10-jährige Frist nicht.

Dagegen werden Bausparverträge in Zukunft wie Spareinlagen behandelt.Lediglich für Riester-Bausparverträge soll ab Herbst 2009 Steuerfreiheit gelten.

Für Anleger in Aktien und Fonds gilt,möglichst noch vor dem 01.01.2009 Investitionen zu tätigen, da diese von der Abgeltungssteuer dann noch verschont sind.