Nachtrag vom 2.12.2019:
Jetzt ist es amtlich, am 29.11.2019 hat jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Die Grenze fällt zum 1.1.2020 auf 2.000 €. Das bedeutet ab 2.000 € Einkauf von Edelmetallen sind die Personalien festzuhalten.
Wohin die Reise gehen wird, steht in der Drucksache 598/19, Abschnitt B-Buchstabe g:
„Der Bundesrat regt erneut an, den Schwellenwert in §10 Absatz 6a Nr. 2 GWG auf 1.000 € zu senken. Der Bundesrat weist insoweit auf die sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit Goldprodukte in bar bezahlt werden.“
Das es dafür keinerlei Daten gibt, wird hier leider nicht erwähnt.
Nachtrag vom 30.10.2019:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt die 2.000 € Grenze ab Januar 2020, da die Politiker im Bundesrat sogar eine Grenze von 1.000 € vorgeschlagen haben.
Finde ich sehr schlimm. Politiker leben von unserem Geld und wollen uns das Geld wegnehmen, besser gesagt, die Flucht aus dem Papiergeldsystem.
Denn Gold und Silber ist Geld. (Ende des Nachtrags)
Schon wieder muss das Thema Geldwäsche dafür herhalten, dass die Grenzen für Edelmetallkäufe von 9.999 € auf 2.000 € gesenkt werden.
Dafür können Sie nicht einmal mehr zwei Krügerrand kaufen. (im Unzen Format). Zwei Gold Krügerrands würden jetzt ca. 2.600 € kosten.
Geplant ist die Umsetzung bereits zum 10. Januar 2020.