1. Die Produktherausgeber haften für ihre Prospektaussagen nur ein halbes Jahr, der Vermittler des Produktes haftet 10 Jahre.
Warum diese Unausgewogenheit?
Sollte nicht der, der das Produkt herausbringt länger haften, als der, der nur eine Beratung macht und sich auf die Aussagen des Prospektherausgebers verlassen muss?
Das ist wie wenn ein Autoverkäufer 10 Jahre für alle Versprechungen des Herstellers haften würde. Der Autohersteller haftet aber nur ein halbes Jahr. Alleine schon wenn ich das hier schreibe, kommt mir das bescheuert vor.
Im Finanzbereich, beim Verkauf von geschlossenen Beteiligungen, ist das aber so.