Riester Rente als Altersvorsorge!

Riester Rente – was ist das ?

Bei der Riester- Rente handelt es sich um eine ergänzende Altersversorgung, weil die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert wurden.

Anspruchsberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch Beamte, Berufssoldaten, oder pflichtversicherte Landwirte. Ehegatten von Förderberechtigten, zum Beispiel Selbständige, die einen eigenen Riester- Vertrag abschließen, können ebenfalls die Zulage erhalten.

Die späteren Rentenzahlungen aus den geförderten Eigenbeträgen und Zulagen unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung. Ein Sparer Freibetrag kann nicht in Anspruch genommen werden.

Private Altersversorgungsbeiträge werden bis zur Höhe nach § 10a EStG berücksichtigt und über eine jährliche steuerfreie Zulage gefördert, dabei muss der Anleger einen Mindesteigenbeitrag leisten, ansonsten wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Riester- Rente setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.
Im Jahr 2008 beträgt die jährliche Zulage   154 Euro, pro Kind kommen 185 Euro hinzu, es sei denn, es ist nach 2008 geboren dann 300 Euro.

Das Finanzamt führt eine Vergleichsberechnung durch, und wenn der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung günstiger als die erhaltene Zulage ist, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Auf Grund der Reformeinschnitte ist die Riester- Rente eine sinnvolle Ergänzung bei der privaten Altersversorgung mit staatlicher Förderung.

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Wie funktionieren eigentlich Investmentfonds?

Ein  Offener Investmentfonds (kurz: Fonds) bietet die Möglichkeit zur einfachen, flexiblen Geldanlage. Denkbar sind Kapitalanlagen in verschiedenen Assetklassen (Anleihen, Aktien, Immobilien, Geldmarktpapiere), aber auch in unterschiedlichen Regionen oder Branchen. Eine Investmentgesellschaft sammelt dazu Kapital von vielen Anlegern ein und investiert dieses insgesamt im vereinbarten Anlagebereich.

Das Kapital wird als Sondervermögen angelegt und unterliegt daher keinem speziellen Ausfallrisiko der Investmentgesellschaft. Der Anleger genießt durch sein Fondsinvestment eine breite Streuung, setzt also nicht lediglich auf eine oder nur wenige Aktien.

Darüber hinaus können Anleger ihren Einstieg durch Aufteilung auf mehrere Termine vor einem besonders unglücklichen Einzahlungstermin schützen.

Dazu eignet sich der Abschluss eines Fondssparplanes oder einer anderen Vereinbarung. Genauso flexibel wie der Einstieg gelingt auch der Ausstieg aus Investmentfonds: Jeder Anleger kann jederzeit sein Geld aus dem Fonds abziehen, sich also auszahlen lassen.

Anders als bei geschlossenen Fonds gibt es hierfür keine speziellen Kündigungsfristen. Der Anleger erwirbt bei Kauf Fondsanteile, die mit dem Fondsvermögen an Wert gewinnen oder verlieren können. Bei Rückgabe seiner Anteile erhält er den Wert seiner verkauften Anteile ausgezahlt.

Die meisten Fondsgesellschaften bieten auch die Auszahlung im Rahmen eines Auszahlplanes an. Hierbei erhält der Anleger beispielsweise monatlich einen vereinbarten Betrag und der Rest seines Vermögens bleibt angelegt und kann im besten Falle weitere Erträge erwirtschaften.

Geldanlage gibt es natürlich nicht zum Nulltarif: Wer in einen Investmentfonds investiert, der muss sowohl die einmaligen Kosten beim Kauf –Ausgabeaufschlag genannt – und die laufenden Kosten bezahlen. Der Ausgabeaufschlag wird durch den Unterschied von Ausgabe- und Rückgabekurs ausgedrückt.

Bei den laufenden Kosten unterscheidet man zwischen Managementgebühren für das Fondsmanagement und den sonstigen Kosten, die beispielsweise bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Fonds entstehen. Die gesamten laufenden Kosten werden in einer Kennzahl, dem Total Expense Ratio (TER), festgehalten und prozentual zum Fondsvermögen ausgewiesen. Anleger sollten diese Kosten schon beim Kauf beachten, da hohe Kosten die Wertenwicklung des Fonds stark beeinträchtigen können.

Im Unterschied zu einem aktiv gemanagten Investmentfonds, bei dem ein Fondsmanager Anlageentscheidungen ‘aktiv’ trifft, gibt es auch passive Investmentfonds, die beispielsweise bekannte Indizes wie den DAX oder den Dow Jones Industrial Average nachbilden. Die laufenden Kosten solcher passiver Investmentfonds sind geringer, da hier nur an wenigen Terminen im Jahr das Anlageportfolio angepasst wird.

Diese Fondsgattung nennt man auch Exchange Traded Funds (ETFs), da ETFs wie andere Wertpapiere an der Börse gehandelt werden können und keine Rückgabe an die Fondsgesellschaft erfolgt.

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/1644/