Keine Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen mehr!

Jeder träumt vom eigenen Zuhause, doch der Bausparer kann nur bedingt weiterhelfen.

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Seid 01.01.2009 gab es eine Änderung bei Bausparverträgen, doch keiner hats gemerkt und keiner weiß was sich geändert hat.

Die Wohnungsbauprämie fällt jetzt bei Bausparern weg, wenn Sie nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Das bedeutet für Sie nichts ist mehr mit Autokauf und solche Dinge. So ist der Bausparer ein immer uninteressanter Sparer für die Menschen, die nicht bauen möchten.

Erfahren Sie hier mehr über Änderungen beim Bausparen!

Unter Bausparen versteht man eine freiwillige, zielgerichtete Ansparung zur Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke. Als Hintergrund soll die spätere Verwendung zum Darlehen führen, deren Verzinsung von Anfang an fest vereinbart ist. Das Ziel soll es dabei sein Zinsschwankungen im Kapitalmarkt auszugleichen.

Sie schließen also einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Um den Bausparer zur Auszahlung zu bringen sind drei Bewertungskriterien zu erfüllen. Wenn Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart haben und das Guthaben über die Mindestvertragslaufzeit bestand, wird der Vertrag zuteilungsreif. Das dritte Kriterium ist die Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilungen bestimmt. Sie wird aus Bausparsumme und Bauspardauer errechnet. Dies erfolgt individuell für jeden Bausparvertrag. Als erstes werden die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl zugeteilt. Dann kann das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, wie z. B. den Bau bzw. Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierung oder Umschuldungen verwendet werden.

Sobald das Darlehen in Anspruch genommen wird, zahlen Sie anschließend nur noch Ihre monatliche Rückzahlungrate. Die Rückzahlungsrate hängt vom Tarif der Bausparkassen, sowie von der Bausparsumme ab.

Ist das Bausparen wirklich so leicht und kostengünstig?

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Nein. Denn bei jedem Bausparvertrag, den die Banken bzw. Bausparkassen abschließen, wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 1 % – 1,6 % fällig. Es kommt nicht selten vor, dass Bausparverträge in Höhe von 100.000,- € abgeschlossen werden. Hierbei werden 1.000,- € an Abschlussgebühr fällig. Was hierbei zu beachten ist, man muß um den Bausparer zuteilungsreif zu machen ca. 40.000,- bis 50.000,- € einsparen. Die meisten Kunden legen hier aber nur ihre Vermögenswirksame Leistung an und die beträgt im Normalfall ca. 40,-€.

Ein Kunde müßte demnach mindestens 80 Jahre einsparen , dass der Bausparer zuteilungsreif wird. Vielen Kunden ist dies aber leider in dieser Form nicht bewußt.

Ist Ihnen das bewußt gewesen?

Darf eine Bausparkasse bei Abschluss eines Vertrags überhaupt Gebühren verlangen?

Diese Frage wird im Sommer die Gerichte beschäftigen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte mit der LBS West, Schwäbisch Hall und Deutscher Ring drei der 25 Anbieter hierzulande wegen angeblich unzulässiger Abschluss- und Darlehensgebühren, bei Bausparverträgen abgemahnt und aufgefordert, auf entsprechende Vertragsklauseln zu verzichten.

Die Verbraucherzentrale NRW hält die Gebühr für unzulässig, da sie das Sparkonto zu Beginn des Vertrags zunächst negativ belaste und nicht separat ausgewiesen werde. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall kontert:

„Bei der Abschlussgebühr handelt es sich um eine Preisvereinbarung für Leistungen des Kollektivs einer Bausparkasse gegenüber dem Kunden“, sagte ein Sprecher.

Sie sei transparent, weil sie für den Kunden im Antragsformular klar gekennzeichnet sei.

Nun müssen die Richter über die Zulässigkeit von Abschlussgebühren entscheiden, mit einer Klage ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Die Auswirkungen für Verbraucher sind enorm:

“Rund 31 Millionen Verträge haben die 25 Bausparkassen laut Verbraucherzentrale am deutschen Markt derzeit im Bestand.”

Dabei müssten die Kunden teilweise zwischen 300 und 480 Euro (1 oder 1,6 Prozent) allein für den Abschluss eines Bausparvertrags bezahlen. Kommt es Jahre später zur Darlehensvergabe, können laut Verbraucherzentrale weitere 300 Euro an Extra-Gebühren fällig werden. Die Verbraucherschützer starteten im Mai ihre Abmahnaktion und fordern Bausparer auf, die Abschlussgebühren zurückzufordern.

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Die Bausparverträge werden auch vom Staat gefördert, mit der sogenannten Wohnungsbauprämie.

Hierzu gibt es auch eine wesentliche Änderung ab 2009.

“Die Wohnungsbauprämie wird nur noch gewährt, wenn das angesparte Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird. Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist zum Beispiel außer Kauf auch eine Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie.”

Allerdings gibt es dabei Ausnahmen, zum Beispiel für junge Bausparer unter 25 Jahren. Junge Bausparer können auch die Wohnungsbauprämie bei einer Verwendung ohne wohnwirtschaftlichen Hintergrund nutzen, dies ist aber nur eine einmalige Anlage für den Jungsparer.

Alle anderen oder darauf folgenden  Verträge unterliegen dann den neuen Gesetzen.

Generell haben auch nur die Bausparer Anspruch auf die Prämie, wenn deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Singles nicht die 25.6000 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro im Jahr übersteigt.

Eine bessere Alternative für einen Bausparer ist heutzutage ein sogenannter Goldsparplan.

Dieser hat den Vorteil, dass er Abgeltungssteuerfrei ist. In Zeiten der Finanzkrise wollen auch immer mehr Kunden die Möglichkeit in Erwägung ziehen ihre Gelder zu schützen und dies gelingt nur mit Sachwerten.

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Zu diesem Thema gibt es eine Seite mit hervorragenden Hintergrundinformationen, die Sie sich völlig gratis herunterladen können:

Während Sachwerte Inflationsgeschützt sind und jeder Finanzkrise den Rücken zeigen, verlieren Spareinlagen immer mehr ihren Wert. Bei einen evtl. Währungsreform wie 1939 – 1948 wurden die Spareinlagen im Verhältnis 100 : 6,5 abgewertet. Dies ist ein Verlust von 93,5 % des Wertes. Sachwerte wie Gold zum Beispiel behielten Ihren Wert weiter.

Es gibt ebenso die Alternative, sich an Öl- und Gasanlagen zu beteiligen. Öl- und Gasanlagen haben den Vorteil, dass dies mit einer Einmalzahlung möglich ist und die Ausschüttung einer solchen Anlage ist zudem noch steuerfrei. Das bedeutet für Sie, Sie können die Ausschüttungen zu 100 % in eine Finanzierung ihres Eigenheims einrechnen und erleben so keine bösen Überraschungen. Die Ausschüttungen betragen 14 % p. a. und werden jedes Quartal ausgezahlt. Die Mindesteinlage bei einer solchen Anlage beträgt 10.000,- US Dollar.

olanlage1Diese Möglichkeiten der Anlagen, laufen allerdings nur 11 Jahre und danach ist geplant diese zu verkaufen und zwar mit einem gesamten Rückfluß inklusive der Ausschüttung von ca. 300 %. Ein weiteres Bonbon dieser Anlageform ist ebenso, dass ein Rückfluß des eingezahlten Kapitalas in vier Jahren geplant ist, Sie erhalten also 100 % Ausschüttung in den ersten vier Jahren und danach jedes Jahr eine Vorzugsausschüttung von 14 % p.a.

Sachwerte sind auf lange Frist gesehen, immer die besten Alternativen gewesen um Ihr Vermögen zu schützen.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es gratis hier:

www.zukunftmeistern.de

Ein kluger Mensch läßt sein Geld arbeiten und geht nicht für sein Geld arbeiten, sagen viele Millionäre unserer Zeit.