Wie funktionieren eigentlich Investmentfonds?

Ein  Offener Investmentfonds (kurz: Fonds) bietet die Möglichkeit zur einfachen, flexiblen Geldanlage. Denkbar sind Kapitalanlagen in verschiedenen Assetklassen (Anleihen, Aktien, Immobilien, Geldmarktpapiere), aber auch in unterschiedlichen Regionen oder Branchen. Eine Investmentgesellschaft sammelt dazu Kapital von vielen Anlegern ein und investiert dieses insgesamt im vereinbarten Anlagebereich.

Das Kapital wird als Sondervermögen angelegt und unterliegt daher keinem speziellen Ausfallrisiko der Investmentgesellschaft. Der Anleger genießt durch sein Fondsinvestment eine breite Streuung, setzt also nicht lediglich auf eine oder nur wenige Aktien.

Darüber hinaus können Anleger ihren Einstieg durch Aufteilung auf mehrere Termine vor einem besonders unglücklichen Einzahlungstermin schützen.

Dazu eignet sich der Abschluss eines Fondssparplanes oder einer anderen Vereinbarung. Genauso flexibel wie der Einstieg gelingt auch der Ausstieg aus Investmentfonds: Jeder Anleger kann jederzeit sein Geld aus dem Fonds abziehen, sich also auszahlen lassen.

Anders als bei geschlossenen Fonds gibt es hierfür keine speziellen Kündigungsfristen. Der Anleger erwirbt bei Kauf Fondsanteile, die mit dem Fondsvermögen an Wert gewinnen oder verlieren können. Bei Rückgabe seiner Anteile erhält er den Wert seiner verkauften Anteile ausgezahlt.

Die meisten Fondsgesellschaften bieten auch die Auszahlung im Rahmen eines Auszahlplanes an. Hierbei erhält der Anleger beispielsweise monatlich einen vereinbarten Betrag und der Rest seines Vermögens bleibt angelegt und kann im besten Falle weitere Erträge erwirtschaften.

Geldanlage gibt es natürlich nicht zum Nulltarif: Wer in einen Investmentfonds investiert, der muss sowohl die einmaligen Kosten beim Kauf –Ausgabeaufschlag genannt – und die laufenden Kosten bezahlen. Der Ausgabeaufschlag wird durch den Unterschied von Ausgabe- und Rückgabekurs ausgedrückt.

Bei den laufenden Kosten unterscheidet man zwischen Managementgebühren für das Fondsmanagement und den sonstigen Kosten, die beispielsweise bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Fonds entstehen. Die gesamten laufenden Kosten werden in einer Kennzahl, dem Total Expense Ratio (TER), festgehalten und prozentual zum Fondsvermögen ausgewiesen. Anleger sollten diese Kosten schon beim Kauf beachten, da hohe Kosten die Wertenwicklung des Fonds stark beeinträchtigen können.

Im Unterschied zu einem aktiv gemanagten Investmentfonds, bei dem ein Fondsmanager Anlageentscheidungen ‘aktiv’ trifft, gibt es auch passive Investmentfonds, die beispielsweise bekannte Indizes wie den DAX oder den Dow Jones Industrial Average nachbilden. Die laufenden Kosten solcher passiver Investmentfonds sind geringer, da hier nur an wenigen Terminen im Jahr das Anlageportfolio angepasst wird.

Diese Fondsgattung nennt man auch Exchange Traded Funds (ETFs), da ETFs wie andere Wertpapiere an der Börse gehandelt werden können und keine Rückgabe an die Fondsgesellschaft erfolgt.

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Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 wird auch das Finanzamt kräftig an Kapitalgewinnen mitverdienen.

Betroffen sind grundsätzlich Anleger und Sparer, die in Deutschland Steuern zahlen müssen.
Damit Anleger nicht ihr blaues Wunder erleben, sollte man sich schon frühzeitig mit dieser Besteuerung befassen.
Ob sich die neue Abgabe für den Einzelnen als positiv oder negativ erweist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Zinsen oder Kursgewinne erzielt werden können.
Während Zinsen bislang abhängig vom Steuersatz zwischen 15 und 45 Prozent besteuert wurden, sind diese sowie Kursgewinne und Dividende ab 2009 einheitlich mit 25 Prozent steuerpflichtig.

Zuzüglich kommen der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer hinzu, was dazu führt, dass die Abgeltungssteuer zukünftig bei etwa 28,6 Prozent liegt.

Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind Alleinstehende sowie Ehepaare, die den Sparerfreibetrag nicht überschreiten.

Für Alleinstehende liegt dabei die Grenze bei 801 Euro sowie für Verheiratete bei 1.062 Euro.
Auch allein stehende Geringverdiener bis zu einem Jahreseinkommen von 7.664 Euro, sowie Ehepaare bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 15.328 Euro werden zukünftig nicht zur Kasse gebeten.

Damit das Jahreseinkommen nicht angetastet wird, sollten Geringverdiener sich eine„Nichtveranlagungsbescheinigungbei Banken oder Sparkassen besorgen.

Während bislang Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei verkauft werden konnten, gilt ab 2009 ebenso die Abgeltungssteuer auf den Gewinn, unabhängig davon, wie lang die Aktien gehalten werden.

Überdies fallen Fonds und Dividenden unter diese Regelung, egal wie lang der Anleger diese hatte. Unterdessen werden ab dem nächsten Jahr Zinseinnahmen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern und Sparbriefen pauschal mit 25 Prozent besteuert. Bislang lag der Steuersatz bei bis zu 45 Prozent.


So könnten also reine Zinssparer als große Gewinner aus der Reform hervorgehen.
Für Arbeitnehmer, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben und über den Jahresausgleich die zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen. Dasselbe gilt für Rentner, die nur geringe oder keinerlei Einkommenssteuer bezahlen.

Der Verkauf von Münzen, Gold, Silber, anderen Edelmetallen sowie Kunst und Antiquitäten ist nur dann steuerfrei, wenn eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Ankauf und Verkauf dazwischen liegt.

Auch Lebensversicherungen werden zukünftig mit 25 Prozent besteuert, sofern sie eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren haben und eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr stattfindet. Ausgenommen davon sindbetriebliche Altersvorsorgen sowie die Riester- oder Rürup-Rente, genauso wie private Rentenversicherungen mit mehr als 12 Jahren Laufzeit und einem Abschlussdatum vor dem 01.01.2005.

Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab 2009 mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, werden die Immobilienbesitzer als Verlierer der Reform gesehen.

Zumeist beträgt der persönliche Steuersatz mehr als 25 Prozent. Ein Gewinn aus dem Verkauf ist nur dann steuerfrei, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen. Für Besitzer von selbst bewohnten Immobilien gilt die 10-jährige Frist nicht.

Dagegen werden Bausparverträge in Zukunft wie Spareinlagen behandelt.Lediglich für Riester-Bausparverträge soll ab Herbst 2009 Steuerfreiheit gelten.

Für Anleger in Aktien und Fonds gilt,möglichst noch vor dem 01.01.2009 Investitionen zu tätigen, da diese von der Abgeltungssteuer dann noch verschont sind.